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   OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 525/11   

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OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 525/11 (https://dejure.org/2013,29139)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.04.2013 - 2 A 525/11 (https://dejure.org/2013,29139)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. April 2013 - 2 A 525/11 (https://dejure.org/2013,29139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsHSFG § 35 Abs. 4
    Prüfungsrecht, Magisterarbeit, Wiederholung, Zweite Wiederholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95

    Vereinbarkeit der Regelung über die Zulassung zur mündlichen Prüfung mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 525/11
    Knüpfen Bestehensregeln an einen Teil der im Prüfungsverfahren insgesamt zu erbringenden Leistungen (hier: Bestehen der Magisterarbeit) an, ist Voraussetzung ihrer Verfassungsmäßigkeit, dass dieser Teil eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet (Senatsbeschl. v. 4. April 2013 - 2 B 503/12 - juris Rn. 15; vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. März 1995 - 6 B 3.95 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 503/12

    Anspruch eines Polizeikommissar-Anwärters auf Fortsetzung des Bachelor-Studiums

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 525/11
    Knüpfen Bestehensregeln an einen Teil der im Prüfungsverfahren insgesamt zu erbringenden Leistungen (hier: Bestehen der Magisterarbeit) an, ist Voraussetzung ihrer Verfassungsmäßigkeit, dass dieser Teil eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet (Senatsbeschl. v. 4. April 2013 - 2 B 503/12 - juris Rn. 15; vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. März 1995 - 6 B 3.95 -, juris m. w. N.).
  • BVerwG, 13.06.1995 - 6 B 15.95

    Klage gegen einen Bescheid über das Nichtbestehen einer ärztlichen Vorprüfung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 525/11
    Die Regelungen des nach Abschluss des Prüfungsverfahrens am 12. Januar 2009 in Kraft getretenen Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen in Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz - SächsHSFG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 3; zum in Kraft treten: § 115 SächHSFG) messen sich im Übrigen keine Rückwirkung für bereits abgeschlossene Prüfungen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Juni 1995 - 6 B 15.95 -, juris).
  • VG Hamburg, 05.11.2015 - 2 K 950/14

    Unwirksamkeit einer Prüfungsordnung bei Verweisung auf Studienordnung

    Da der Kläger jedoch jedenfalls seinen letzten Prüfungsversuch wirksam angefochten hat, ist sein Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen (vgl. zu dieser Voraussetzung: OVG Bautzen, Urt. v. 23.4.2013, 2 A 525/11, juris Rn. 25).
  • VG Arnsberg, 07.04.2020 - 9 K 37/19
    Dagegen liegt kein das Verfahren zur Ermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Prüflings betreffender, sondern allein ein die Bewertung der Prüfungsleistung anhaftender Mangel vor, wenn z.B. ein Prüfer zur Bewertung einer von Dritten gestellten schriftlichen Prüfungsaufgabe fehlerhaft bestellt worden ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 14 B 1277/13 -, juris, Rn. 15, die Begründung der Bewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung unzureichend erfolgt ist, vgl. OVG NRW Beschluss vom 9. August 2018 - 6 A 179/17 -, juris,Rn. 7 ff., 10 ff., sowie generell bei einem Verstoß gegen Verfahrensvorschriften nach Abgabe der Prüfungsleistung, vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. April 2013- 2 A 525/11 -, juris, Rn. 20.
  • VG Trier, 15.11.2021 - 9 K 2002/21

    Bewertung des praktischen Teils einer staatlichen Abschlussprüfung Altenpflege

    Ein Anspruch auf Wiederholung setzt voraus, dass verfahrensbezogene oder inhaltliche Fehler in der Ermittlung der Prüfungsleistung oder ihrer Bewertung bestehen, die ohne eine Wiederholung der Prüfungsleistung nicht behoben werden können (Niehues u.a., a.a.O., Rn. 500, 509; OVG SN, Urteil vom 23. April 2013 - 2 A 525/11 -, juris; OVG SL, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 3 A 5/07 -, juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2019 - 14 A 414/19

    Beurteilung der Anwendbarkeit des Recht zur Bestimmung der

    vgl. Jeremias in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 70; Sächs. OVG, Urteil vom 23.4.2013 - 2 A 525/11 -, juris, Rn. 25.
  • VG Berlin, 20.11.2023 - 12 K 218.21
    Sie hat keine Auswirkungen auf die Bewertung, so dass ein Verstoß gegen diese Ordnungsvorschrift im Hinblick auf die Bewertung unerheblich ist (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 23. April 2013 - 2 A 525/11 - juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 18.12.2013 - 2 B 324/13

    Ärztliche Prüfung, Wiederholungsprüfung

    Eine neue Bewertung ist außerdem dann überflüssig, wenn der Verfahrensfehler das zutreffende Ergebnis nicht hat beeinflussen können (Senatsurt. v. 23. April 2013 - 2 A 525/11 -, juris Rn. 20; Niehues, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 509 m. w. N.).
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   VG Greifswald, 25.06.2012 - 2 A 525/11   

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